Die im Folgenden bereitgestellten Informationen dienen der optimalen Vorbereitung des Beratungsgesprächs mit unseren Schuldnerberatern und der Vermeidung von Umständen, die Ihre Existenz oder Ihre Restschuldbefreiung gefährden.
Gerne können wir Sie in einem kostenlosen und für Sie unverbindlichen Vorgespräch über unsere Unterstützung informieren – ohne, dass Sie die nachfolgenden Themen bereits eigenständig vorbereitet haben.
Es müssen bei der Beratung und dem weiteren Vorgehen sämtliche Einkünfte berücksichtigt werden, bringen Sie daher möglichst vollständige Nachweise mit, so z.B.:
Haben Sie Kinder oder Ehegatten die Sie mitversorgen müssen, ist dies beispielsweise für die Berechnung des pfändbaren Betrages wichtig. Klären Sie also:
Hierzu zählen beispielsweise:
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen im Insolvenzverfahren die Restschuldbefreiung versagt werden (§ 290 InsO). Insbesondere wenn:
Sie sollten daher unbedingt alles unterlassen, was Ihren Gläubigern die Möglichkeit geben könnte, einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen:
Wenn Sie denken, dass Sie den Gläubigern in der Vergangenheit eventuell bereits Anlass für einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gegeben haben, sprechen Sie unsere Schuldnerberater unbedingt darauf an. In der Regel lässt sich dann trotzdem eine Lösung finden.